Mehr Klarheit bei der Winterreifenpflicht
Für Winterreifen gibt es neue gesetzliche Bestimmungen. Winterreifen sind im § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung definiert. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Winterbereifung fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, zahlt 80 Euro und bekommt einen
Punkt. Für Winterreifen schreibt der Gesetzgeber eine Mindesttiefe von 1,6 Millimeter vor. Die KÜS empfiehlt ausdrücklich eine Mindesttiefe von 4 Millimetern. Winterreifen sollten regelmäßig auf ihren Zustand hin überprüft werden und spätestens nach 10 Jahren durch neue ersetzt werden.
Die Neuregelung
Winterreifen müssen künftig mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein (Berggipfel mit Schneeflocke). Die bekannte Buchstabenkombination M+S, M.S oder M&S gilt nur noch zeitlich begrenzt als Kennzeichnung. Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert und mit der Kennzeichnung M+S versehen wurden, dürfen bis zum Ende der Übergangsfrist am 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden. Hat der Reifen das Alpine- und das M+S-Symbol, fällt er bereits unter die neuen gesetzlichen Vorschriften und ist zeitlich unbegrenzt fahrbar.
Neu geregelt ist auch die Information für den Fahrer im Innenraum des Fahrzeuges bei zu geringem Geschwindigkeitsindex des Winterreifens. Wenn ein Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 208 Stundenkilometer hat, der montierte Winterreifen aber nur bis 190 Stundenkilometer zugelassen ist, muss der Fahrer darauf hingewiesen werden. Der Hinweis kann permanent durch einen Aufkleber am Armaturenbrett erfolgen. Künftig kann dieser Hinweis auch durch eine Anzeige im Bordcomputer des Fahrzeugs angezeigt werden, um den Fahrer bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit für den Winterreifen zu warnen. Kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss der Bordcomputer dann ein Warnsignal senden.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Informationsbroschüre der KÜS e.V.