Tagfahrlicht

Das sollten Sie über Tagfahrlicht wissen

Es dürfen normalerweise nur zwei Positionsleuchten angebracht sein. Insgesamt vier Positionsleuchten sind nur dann zulässig, wenn zwei davon in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Um Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr vor allem bei widrigen Licht- und Verkehrssituationen besser zu erkennen, ist es ratsam, auch am Tag mit Licht zu fahren. Nach Meinung von Experten kann dadurch das Unfallrisiko erheblich reduziert werden. Das Fahren mit konventionellem Licht (Abblendlicht) am Tage, bei guten Lichtverhältnissen, hat aber nicht nur positive Aspekte. Der zusätzliche Leistungsbedarf durch die Beleuchtungsanlage von ca. 200 Watt führt zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch – laut Bundesanstalt für Straßenwesen ca. 0,2 l auf 100 km. Bei einer Jahreslaufleistung von 20.000 km ergäbe sich ein Mehrverbrauch von 40 l. Deshalb wurden spezielle Tagfahrleuchten (TFL) entwickelt, die weniger Leuchtkraft als das normale Abblendlicht haben, aber viermal intensiver als das Positionslicht leuchten.

Seit Februar 2011 müssen alle neu homologierten Pkw und seit August 2012 alle Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zGG. mit TFL ausgerüstet sein. Seit einer Änderung des § 17 der StVO vom 1. April 2013 dürfen auch Krafträder mit TFL ausgerüstet sein. D. h. statt dem bis dato vorgeschriebenen Abblendlicht können bei guten Sichtverhältnissen auch TFL betrieben werden. Das Wichtigste ist
die richtige Nutzung der Lichttechnischen Einrichtungen. Bei schlechten Sichtverhältnissen, wie zum Beispiel Regen, Nebel oder Dämmerung ist definitiv auf Abblendlicht und ggf. noch auf Nebellicht umzuschalten.

Lichttechnische Einrichtungen sind bauartgenehmigungspflichtige Teile. Der Nachweis der Zulässigkeit ergibt sich dabei aus dem auf der Abdeckscheibe oder dem Gehäuse befindlichen Prüfzeichen.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Informationsbroschüre der KÜS e.V. pdf