Tempo 100 Plakette für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Kraftfahrzeug mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt die hierzu notwendigen Voraussetzungen. Die 100-km/h-Genehmigung erlangt man über eine positive Überprüfung durch einen Prüfingenieur der KÜS. Der Anhänger bzw. dessen Achskonstruktion muss für 100 km/h ausgelegt sein. Bei Anhängern mit Erstzulassung ab 1990 ist dies aufgrund der Bauvorschriften vorauszusetzen. Bei älteren Modellen ist ein Nachweis, bspw. seitens des Herstellers, zu erbringen.
Aus den Baumerkmalen des Anhängers ergibt sich ein entsprechender „X-Faktor“, der mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs (siehe Feld G der Fahrzeugdokumente) multipliziert mindestens so groß sein muss, wie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
Was ist zu tun, um die Möglichkeiten der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO zu nutzen?
• Führen Sie Ihren Anhänger, den Sie mit 100 km/h nutzen wollen, bei einem Prüfingenieur der KÜS vor.
• Der Prüfingenieur wird die Erfüllung der Bedingungen prüfen und Ihnen nach positiver Begutachtung ein Formblatt zur nachträglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere des Anhängers und ein ausführliches Informationsblatt übergeben.
• Die Zulassungsbehörde bescheinigt Ihnen unter Vorlage dieses Formblattes die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination von 100 km/h durch Eintrag in die Fahrzeugpapiere und übergibt Ihnen eine gesiegelte Tempo-100-km/h-Plakette.
• Die Tempo-100-km/h-Plakette ist an der Rückseite des Anhängers anzubringen
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Informationsbroschüre der KÜS e.V.